Teaser/Zusammenfassung
Erstmals seit dem Schuljahr 2014/15 regeln gesetzlich festgelegte Mindeststandards Art, Inhalt, Umfang und Qualität von Leistungen im Bereich der „Schulbegleitung“. Die SAB erarbeitete zusammen mit weiteren Fachdiensten Konzepte und stellte diese in einer Ausschusssitzung für Soziales und Gesundheit der Politik vor. Die Arbeitsgruppe wird ebenfalls die Einhaltung und Weiterentwicklung der Standards gewährleisten.
Der Einführung einer verbindlichen „Leistungsvereinbarung über Mindeststandards“ für Schulbegleiter sind gewisse Ereignisse vorausgegangen. Aktive Fachdienste, SAB, AWO, Lebenshilfe, Ev. Stiftung Volmerstein und das DRK-Witten, stellten der lokalen Politik im EN-Kreis ihre jeweiligen Arbeitsweisen und Schulbegleiter-Konzepte vor. Aus dieser Zusammenkunft formierte sich eine Arbeitsgruppe, um gesetzlich verpflichtende Qualitätsstandards zu entwickeln. Eine gemeinsame Leistungsbeschreibung hält diese nun fest.
Standards
Hinter „Bürokratendeutsch“ und einer Vielzahl von Gesetzesparagraphen verbirgt sich ein einfacher wie essenzieller Anspruch: Die bestmögliche Unterstützung von Kindern mit Betreuungsbedarf durch Schulbegleiter. Die zum Schuljahr 2014/15 neu eingeführten „Mindeststandards“ garantieren Eltern eine hohe Transparenz und legen die eigenen Qualitätsansprüche nun auch flächendeckend gesetzlich fest. Stetige Prüfungen, Rücksprachen und neue Ideen entwickeln das Leistungsspektrum konstant weiter. Und mit diesem gewinnen Kinder Stück für Stück mehr Unabhängigkeit.
Schulbegleiter
Unsere Fachkräfte werden aktiv, wenn die notwendige Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen nicht mehr anderweitig, z.B. durch Schulpersonal, gewährleistet werden kann. Damit ihr Kind trotzdem eine Förder- oder Regelschule besuchen kann, kümmern sich unsere Mitarbeiter nicht nur um einen reibungslosen Ablauf des Schulalltages, sondern auch um eine umfassende Förderung der betreuten Kinder. Langfristige Erfolge sollen somit sichergestellt werden.
Fortbildungen
Um dies zu erreichen, veranstaltet die SAB regelmäßig Fortbildungen für unsere Schulbegleiter. Die „Ausbildung“ zur Fachkraft ist also keinesfalls mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen, sondern stellt sich als fortlaufender Prozess dar. So können wir gewährleisten, dass wir nicht nur jederzeit mit den wachsenden Anforderungen des Berufsbildes mithalten können, sondern bereits einen Schritt voraus sind.
Grund- und Zusatzleistungen
Drei Grundleistungen sind in den Vereinbarungen verankert: Die Begleitung und Unterstützung bei der Bewältigung des Schulalltags, die Förderung der Eigenständigkeit während des Schulalltags und das Mitwirken aller beteiligten Parteien bei der Erstellung und Optimierung eines Gesamtplans für das Kind. Ebenso gibt es „Annexleistungen“. Dies sind zusätzliche Aufgaben, die von unseren Mitarbeitern übernommen werden, damit die Grundleistungen erfolgreich durchgeführt werden können. Hierzu gehören Informationen und Beratung über Angebote, Kontakt zu den Angehörigen sowie Planung und Dokumentation der Integrationsleistungen.
Individuelle Hilfepläne
Umfang und Art des Betreuungsbedarfs wird individuell von Kind zu Kind festgelegt. Die SAB erstellt in Absprache mit den Schulen Hilfepläne. In diesen werden u.a. die Anzahl der Betreuer sowie deren konkrete Anforderungen festgelegt. Zweimal pro Monat erhalten die Eltern einen genauen Einsatzplan. Sogenannte „Springer“ gewährleisten dabei schnellen Ersatz, falls ein Schulbegleiter kurzfristig ausfallen sollte. Innerhalb von 24 Stunden sorgen wir so zeitnah für eine qualifizierte Fortsetzung der Betreuungsmaßnahmen.
Qualitätssicherung
Nach jedem Schuljahr verfasst die SAB Erfahrungs- und Entwicklungsberichte. Die für die Leistungsgewährung zuständige Stelle kann so Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arbeit prüfen. Generell besteht jederzeit eine „Nachweismöglichkeit“ der erbrachten Leistungen. Durch diese Transparenz schaffen wir nicht nur eigene Leistungsansprüche, sondern auch für Erziehungsberechtigte die Sicherheit, immer informiert zu sein.
Austausch
Der kontinuierliche Austausch aller Beteiligten soll „Synergieeffekte“ fördern und gleichzeitig verhindern, dass gegenläufige Maßnahmen die Entwicklung Ihres Kindes beeinträchtigen. Schulbegleiter sind zwar ein gewichtiges Puzzle-Teil, jedoch nur eines von vielen. Therapeuten, Schulen, Lehrer und natürlich Eltern müssen genauso in alle Abläufe einbezogen werden und sich jederzeit auf kompetente Begleiter verlassen können.
Gerne informieren wir Sie persönlich genauer und geben Ihnen individuelle Antworten auf Ihre Fragen.