Schulbegleitung ermöglicht täglich zahlreichen Kindern mit Betreuungsbedarf die Teilnahme am Regelunterricht. SAB.Ruhr-Supervisorin Dr. päd. Ute Kaufmann beschreibt vier unterschiedliche Modelle sowie deren Vor- und Nachteile.
Eins-zu-Eins-Betreuung
Dieses Modell ist besonders sinnvoll, wenn das betreute Kind viel Aufmerksamkeit benötigt. Der zugeteilte Schulbegleiter hat die Möglichkeit, sich intensiv mit einem/einer Schüler/in zu beschäftigen und sie/ihn genau kennenzulernen. Zudem findet ein gezielter Austausch mit Eltern, Lehrern und Pädagogen statt. Je nach Betreuungsbedarf, ist dies das einzig hilfreiche Modell, um eine Integration in den Schulalltag zu bewerkstelligen. Vor allem Kinder, die zu (auto-)aggressivem Verhalten und Weglauftendenzen neigen, sind so bestmöglich aufgehoben.
Impulse setzen gegen eingefahrene Abläufe
Unsere Schulbegleiter sind trotz der permanenten Begleitung darauf bedacht, einer beiderseitigen Fixierung vorzubeugen. Routinierte Abläufe können eine tendenzielle Neigung des Kindes bedingen, sich voll und ganz auf die Hilfe des Erwachsenen zu verlassen und sich eventuell auf dieser Sicherheit „auszuruhen“.
Damit der Schüler weiterhin Momente des Wartens erfährt, selbst nach Lösungen oder anderweitiger Hilfe sucht, geben die Fachkräfte der SAB.Ruhr stetig neue Impulse – auch in Bezug auf ihre eigene Arbeit. Schließlich müssen Entwicklungsschritte des betreuten Kindes objektiv reflektieren werden, um dessen Selbstständigkeit zu fördern. Trotz eines freundschaftlichen Verhältnisses gilt es, fachkompetente Entscheidungen zu treffen, die eventuell „unpopulär“ erscheinen können, z.B. wenn bestimmte Hilfen herausgenommen werden.
Zusammenarbeit mit den Schulen
Ebenso muss darauf geachtet werden, dass die Lehrer nicht die komplette Verantwortung für das „auffällige“ Kind an den Schulbegleiter abtreten und diesen in Krisensituationen zum Alleinschuldigen machen. Lehrer sind bei der Eins-zu-Eins-Betreuung genauso mitverantwortlich.
Rolle von Begleiter und Betreutem
Bei diesem Modell sind sowohl das betreute Kind als auch der Schulbegleiter in exponierten Rollen anzutreffen. Ist der betreute Schüler krank, so bleibt auch die Fachkraft dem Unterricht fern. Mitschüler entwickeln somit eine direkte Verbindung zwischen Begleiter und Betreutem. Dies kann sich auch auf das „Standing“ der zusätzlichen erwachsenen Person im Klassenraum auswirken, da diese nicht als grundsätzlich anwesend und zugehörig angesehen wird. Erkrankt das Kind, wird der Schulbegleiter je nach Bedarf als „Springer“ an anderen Schulen eingesetzt.
Eins-zu-Zwei-Betreuung (seltener: Eins-zu-Drei)
Seit 2014 sammelt die SAB.Ruhr vielfältige Erfahrungen mit dieser Betreuungsform. Der große Vorteil ist, dass die Stigmatisierung eines Kindes im Klassenverband entfällt – sowohl aus Sicht der Mitschüler, als auch der betreuten Person.
Ein Beispiel hat gezeigt, dass ein Schüler seine Schulbegleiterin akzeptierte und zu schätzen lernte, sobald diese auch für ein weiteres Kind im Klassenverband zuständig war. Vorher hatte der Jugendliche die vermeintliche Sonderbehandlung kategorisch abgelehnt.
Auch unsere Schulbegleiter sind bei diesem Modell besser im Klassenverband integriert. Die Chancen, dass beide oder gar drei betreute Schüler gleichzeitig erkranken, sind entsprechend geringer. Die Fachkraft ist demnach präsenter und wird nicht ausschließlich mit einem Schüler assoziiert.
Zusammenarbeit mit Schulen
Da Schulbegleiter ihre Konzentration aufteilten müssen, ergeben sich häufiger Situationen, in denen eines der betreuten Kinder kurzzeitig auf sich allein gestellt ist und zunächst selbstständig agieren muss. Daher bedarf es deutlich mehr Absprachen und einer engeren Zusammenarbeit mit dem Lehrpersonal. Viele Schulen engagieren sich vorbildlich für eine erfolgreiche Umsetzung. Sie unterstreichen, dass auch sie ihre Aufsichtspflichten während der Pausen nicht vernachlässigen, falls sich der Schulbegleiter intensiver um einen seiner Schützlinge kümmern muss. So wird sichergestellt, dass auch das andere Kind jederzeit beobachtet und unterstützt werden kann.
Hilfsbedarf sollte sich nicht komplett gleichen
Generell ist es jedoch sinnvoll, den genauen Hilfsbedarf beider Schüler miteinander zu vergleichen. Ähnelt sich dieser oder ist gar gleich, kann es zu permanenten Überschneidungen kommen. Der Schulbegleiter müsste sich letztlich regelrecht „zerreißen“, um den Anforderungen beider gerecht zu werden, so dass ein anderes Modell eher geeignet wäre.
Klassenhelfer-Modell:
Befinden sich in einer Klasse mehrere verhaltensauffällige Kinder, kann eine Schule direkt einen Klassenhelfer beantragen. Dieser betreut die gesamte Klasse anstelle von Einzelpersonen. Nach außen hin läuft dieser Prozess komplett anonym ab. Kein Kind steht im Fokus oder kann als „schwarzes Schaf“ herausgestellt werden. Ebenso ist die Stellung des Schulbegleiters gesichert, da er fester Bestandteil des Unterrichts und der Pausenzeiten ist, er auch nicht zweitweise an anderen Schulen zum Einsatz kommt.
So hat der Schulbegleiter die Möglichkeit, Hilfe am aktuellen Bedarf auszurichten und gleichzeitig kontinuierlich eine positive Entwicklung aller Schüler voranzutreiben. Zeigt ein Kind jedoch besondere Auffälligkeiten und benötigt die ungeteilte Aufmerksamkeit durch eine Eins-zu-Eins-Betreuung, ist das Klassenhelfer-Modell nicht durchführbar.
Zusammenarbeit mit Schulen
Lehrerinnen und Lehrer sind genauso in die Betreuung involviert, da keinem Schüler „besondere“ Beachtung geschenkt wird, sondern die Klasse als Ganzes betrachtet wird. Erfreuliche Beispiele haben gezeigt, dass das Schulpersonal diese Herausforderung gerne annimmt und sich genauso um jedes Kind kümmert. Die Übertragung der Verantwortung auf den Schulbegleiter entfällt somit. Absprachen sind erneut von größter Wichtigkeit.
Pool-Modell
Eine ganz andere Lösung bietet das Pool-Modell. Im Gegensatz zu den drei anderen Betreuungsformen, beantragen die Schulen – und nicht die Eltern – den Bedarf. Den Lehreinrichtungen wird ein bestimmtes Kontingent an Schulbetreuern zur Verfügung gestellt, welche dann vor Ort durch einen Koordinator des Trägers, z.B. der SAB.Ruhr, nach Bedarf eingeteilt werden. Der große Vorteil ist, dass die Schule flächendeckend durch ein Unternehmen betreut wird. Hieraus ergibt sich eine größere Flexibilität bei der Deckung des Betreuungsbedarfs. Auf besondere Ereignisse, z.B. Ausflüge, kann so besser eingegangen werden. Vor allem die Stadt Dortmund möchte dieses Modell an Schulen etablieren, um auf lange Sicht je einen Träger pro Bildungsanstalt zu beschäftigen.
Supervisorin Dr. päd. Ute Kaufmann (45) absolvierte erfolgreich ein Diplom-Studium der Heilpädagogik an der Universität Köln und promovierte im Anschluss in ihrem Fachbereich. In einer Kindertagesstätte war sie für den Aufbau und die Leitung einer integrativen Gruppe zuständig. Ebenso war sie in einer heilpädagogischen Praxis tätig. Bei der SAB startete Kaufmann als Schulbegleiterin.